Welche Vorbereitungen müssen für eine Feuerbestattung in Krefeld getroffen werden?
Jeder Mensch hat das Recht selbst zu bestimmen, wie er nach seinem Ableben bestattet werden möchte. Damit eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, muss ein dem Verstorbenen nahestehender Angehöriger oder der Verstorbene selbst zu Lebzeiten eine Willenserklärung ausgefüllt haben. Gerne informieren wir Sie auch über die verschiedenen Möglichkeiten für eine Trauerfeier bei einer Feuerbestattung.
Auch wenn der Leichnam des Verstorbenen eingeäschert wird, wird für die Feuerbestattung ein Sarg benötigt. Der Sarg wird nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt.
In fast ganz Deutschland besteht ein sogenannter Friedhofszwang. Das heißt, die Asche des Verstorbenen muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Bei einer anonymen Urnenbestattung kommt es häufig nach der Feuerbestattung zu Problemen der Trauerbewältigung, weil es nach der Beisetzung keine Gedenkstätte für den Verstorbenen gibt, da sie unbekannt ist.
Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, ist es oft nicht leicht, einen klaren Gedanken zu fassen. Deshalb helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung der Feuerbestattung und bei der Auswahl eines Grabsteins.