Allgemein

Mit der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung (3.4.2022) gibt es auch ein Update zu den Trauerfeiern in Zeiten von Corona in Krefeld.

In der aktuellen Zeit von Corona in Krefeld gibt auch positive Neuigkeiten.  Für die Anzahl der Trauergäste an einem Trauerzug auf dem Friedhof und an der anschließenden Beisetzung gibt es nun keine zahlenmäßige Beschränkung (vorher 30 Personen) mehr.

Keine Beschränkungen bei Trauerfeiern mehr / 3G und Maskenpflicht auch in Trauerhallen entfallen – Hausherr entscheidet weiterhin.
Bestattungen / Trauerfeiern sind nun wieder grundsätzlich OHNE 3G-Regel und OHNE Maskenpflicht möglich.

NEU: Trauerkaffees nach der Bestattung ohne Beschränkungen zulässig.
Für Gastronomische Betriebe und damit auch für Trauerkaffees nach der Bestattung gelten keine Einschränkungen mehr.

Auf unserem gesamten Gelände besteht eine Maskenpflicht. Wir gehen auf Nummer sicher und haben eine reduzierte Bestuhlung in der Trauerhalle.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise vom RKI sowie von Bund und Länder. Alle neuen Informationen erhalten Sie aber auch hier:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Wir sind für Sie da!