Offenheit schafft Verständnis
Entlastung der Angehörigen
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlasten und ihnen somit eine große Sorge abnehmen. Der Tod ist für viele Menschen ein schwieriges Thema, über das oft nicht gesprochen wird. Viele Familien vermeiden das Gespräch über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung, was später zu Unsicherheiten und Belastungen führen kann.
Klare Wünsche und Vorstellungen
Häufig werden Wünsche zur Bestattung mit Floskeln wie „Ihr wisst ja, was ich will“ oder „Ich habe meine Wünsche schriftlich festgehalten“ heruntergespielt. Mit einer Bestattungsvorsorge bei uns stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche genauso umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen. Sie können detailliert festlegen, wie Ihre Beerdigung gestaltet werden soll, und so für Klarheit und Sicherheit bei Ihren Angehörigen sorgen.
Sicherung der Bestattungskosten
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Bestattungsvorsorge ist die Sicherung der Bestattungskosten. Mit einem Bestattungsvorsorge-Vertrag müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihre Angehörigen die Kosten für Ihre Bestattung tragen müssen. Dies bietet Ihnen und Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit und entlastet Ihre Familie in einer ohnehin schweren Zeit.
Gemäß dem Bestattungsgesetz NRW (§ 8) sind zur Bestattung eines Verstorbenen in folgender Rangfolge verpflichtet: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
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Finanzielle Absicherung der Bestattung
Die Sicherung der Bestattung wird in den meisten Fällen durch eine Sterbegeldversicherung oder durch eine Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG geleistet. Mit einer Sterbegeldversicherung werden die finanziellen Mittel für die Bestattung gesichert. Die Höhe der monatlich gezahlten Beiträge an die Versicherung hängt von vielen Faktoren ab (Alter, Gesundheitszustand oder auch Versicherungsbeginn). Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wird das Geld für die Bestattung wie bei einem Treuhandkonto hinterlegt
In beiden Fällen wird die hinterlegte Summe erst im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Sozialamt über diese Mittel nicht verfügen kann, da sie für die Bestattung gesichert sind. Aktuell darf eine einzelne Person ein Schonvermögen von 10.000€ behalten sowie den gesicherten Betrag für eine standesgemäße Bestattung, die mit einem Bestattungsvorsorgevertrages abgesichert sein muss.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie entscheiden, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen. Zudem teilen Sie uns mit, wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll oder welchen Sarg sie wünschen. Außerdem erklären wir Ihnen in einem Beratungsgespräch mit uns die verschiedenen Möglichkeiten, Vorzüge und gesetzlichen Regularien. Nach Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie eine detaillierte Auflistung über Ihre gewünschte Bestattung. Diesen Vertrag können Sie dann zu Ihren anderen wichtigen Unterlagen legen und sich wieder anderen Dingen des Lebens zuwenden.