Sozialamt-Bestattungsvorsorge
Sozialamt-Bestattungsvorsorge Das Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags. Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt. Umso wichtiger ist es nach einhelliger Expertenmeinung, bereits ab der Lebensmitte für die dereinstige Bestattung Vorsorge zu treffen und sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern…