Bestattungsvorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen bei einem Todesfall entlasten und ihnen somit eine Sorge abnehmen. Der Tod ist für viele Menschen ein schwieriges Thema. Deshalb sprechen viele Familien nicht über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung. Viele Menschen spielen das Thema mit Floskeln wie „Ihr wisst ja, was ich will“ oder „Ich habe meine Wünsche schriftlich festgehalten“ herunter. Die Bestattungsvorsorge bei uns stellt sicher, dass Ihre Vorstellungen von einer Beerdigung durchgesetzt werden.

Der Umfang eines Bestattungsvorsorge-Vertrages umfasst auch die Sicherung der Bestattungskosten. Somit müssen Sie sich keine Gedanken darum machen, dass Ihre Angehörigen die Bestattungskosten tragen müssen. Das Bestattungsgesetz NRW (§ 8) sagt nämlich dazu: Zur Bestattung eines Verstorbenen sind nach § 8 Bestattungsgesetz NRW in der nachstehenden Rangfolge verpflichtet: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkelkinder.

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Quelle: https://www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/

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Die Sicherung der Bestattung wird in den meisten Fällen durch eine Sterbegeldversicherung oder durch eine Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG geleistet. Mit einer Sterbegeldversicherung werden die finanziellen Mittel für die Bestattung gesichert. Die Höhe der monatlich gezahlten Beiträge an die Versicherung hängt von vielen Faktoren ab (Alter, Gesundheitszustand oder auch Versicherungsbeginn). Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wird das Geld für die Bestattung wie bei einem Treuhandkonto hinterlegt

In beiden Fällen wird die hinterlegte Summe erst im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Sozialamt über diese Mittel nicht verfügen kann, da sie für die Bestattung gesichert sind. Seit dem Jahr 2017 darf eine einzelne Person ein Schonvermögen von 5000€ behalten sowie den gesicherten Betrag für eine standesgemäße Bestattung, die mit einem Bestattungsvorsorgevertrages abgesichert sein muss.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie entscheiden, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen. Zudem teilen Sie uns mit, wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll oder welchen Sarg sie wünschen. Außerdem erklären wir Ihnen in einem Beratungsgespräch mit uns die verschiedenen Möglichkeiten, Vorzüge und gesetzlichen Regularien. Nach Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie eine detaillierte Auflistung über Ihre gewünschte Bestattung. Diesen Vertrag können Sie dann zu Ihren anderen wichtigen Unterlagen legen und sich wieder anderen Dingen des Lebens zuwenden.

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